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Beratung in der Erfüllung von Anforderungen aus den Ratingkriterien nach BASEL II / nach § 18 KWG
Die Anforderungen an Kreditnehmer in der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Handhabung der Offenlegungspflicht durch die
Kreditgeber sind in den letzten Jahren gewachsen. Vor dem Hintergrund neuer Eigenkapitalrichtlinien haben die Kreditinstitute Ratingsysteme geschaffen, die, verkürzt gesagt, zur einer Verteuerung oder Vergünstigung der Konditionen in der Kreditvergabe führen. Eine Kreditkündigung bzw.das Versagen von Neukrediten kann bei entsprechend schlechtem Rating des Kreditnehmers nicht ausgeschlossen werden.

Da dies für ein Kreditnehmendes Unternehmen von existentieller Bedeutung ist, erscheint es geboten, den Anforderungen in der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nachzukommen. Die Anforderungen der Kreditinstitute an den Kreditnehmer sind aufgrund der für das Kreditgewerbe nicht einheitlichen Ratingsysteme individuell .Bei verschiedenen Kreditgebern bedeutet dies scheinbar einen nicht vertretbaren Aufwand für das Unternehmen.


Erfahrung, die Vertrauen rechtfertigt

Wir sind aufgrund unserer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kreditinstituten in der Lage, für den Kreditnehmer Informationssysteme in Absprache mit den Kreditinstituten zu entwickeln, die den Anforderungen entsprechen und so Kreditnehmer und Kreditgeber gemeinsam eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit jetzt und in der Zukunft ermöglichen. Zugleich werden dem Unternehmer auf diesem Weg wertvolle Instrumente für die Steuerung
seines Unternehmens an die Hand gegeben.
 
 
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