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Controlling von Hausverwaltungen -
Ansatzpunkte, die entscheidend sind
Bei der Entscheidung des Gläubigers über die Beantragung einer Zwangsverwaltung ist es ganz wesentlich, die Leistungsfähigkeit der beauftragten
Hausverwaltung und den Einfluss des Gläubigers auf die Hausverwaltung richtig zu beurteilen. Als Instrument der Sicherung von Überschüssen ist die
Zwangsverwaltung oft nicht geeignet, da die Interessen des Gläubigers, aber auch des Schuldners häufig nur ungenügend wahrgenommen werden.
Zudem unterliegt der Zwangsverwalter nur bedingt den Kontrollmechanismen von Gläubiger und Schuldner.

Controlling der bestehenden Hausverwaltung -
überlegenswerte Alternative zur Zwangsverwaltung

Die vorhandene Hausverwaltung unter enger Führung eines vom Gläubiger eingesetzten Controllers weiter zu beschäftigen, ist eine Möglichkeit.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Hausverwaltung fachlich, strukturell und personell den Auftrag im Sinne des Gläubigers erfüllen kann.Wir prüfen für
den Gläubiger, ob diese Voraussetzungen vorliegen und zeigen Defizite und Leistungsvermögen in einem Bericht auf. Der Bericht enthält ein
abschließendes Votum für oder eben gegen eine Weiterbeschäftigung der Hausverwaltung. Bei einer Entscheidung pro muss dann unbedingt das vom
Gläubiger gesetzte Ziel für der Entwicklung der Immobilie in die vorhandenen Arbeitsabläufe und betrieblichen Strukturen integriert werden. Die Vermittlung der Aufgabenstellung und die Einhaltung der Prozessschritte zum Erreichen des Ziels werden durch uns verfolgt und dokumentiert.

Unsere Leistung in der Zusammenfassung
  • Abstimmung der Zielsetzung für die Immobilienentwicklung mit dem Gläubiger
  • Analyse der fachlichen, strukturellen und personellen Eignung der Hausverwaltung
  • Abschlussbericht und Votum Pro / Contra einer Weiterbeschäftigung der Hausverwaltung
  • Abstimmung mit dem Gläubiger und Festlegung eines Prozessablaufplans mit Interventionspunkten zum Erreichen des Entwicklungsziels
  • Integration des Prozessablaufplans in die Hausverwaltung
  • Regelmäßige Dokumentation der Prozessabläufe - Plan-Ist-Abgleich
  • Abschlußbericht
 
 
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