Über uns Partner Kontakt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
 
 
 
Seit 1998 unterstützen wir beratend Banken und Versicherungen als Gläubiger wertberichtigungsbedürftiger Immobilienfinanzierungen.
Den Schwerpunkt bilden dabei Verwaltungsaufgaben in den Bereichen der Institutszwangsverwaltung und der Kalten Zwangsverwaltung. Bei der Institutszwangsverwaltung streben wir an, den als Zwangsverwalter bestellten Mitarbeiter des Gläubigers ausschließlich als Entscheidungsträger und
Controller zu definieren. Jegliche Korrespondenz mit Mietern, Lieferanten und dem Amtsgericht wird durch die beauftragte Hausverwaltung geführt bzw.
für den Zwangsverwalter unterschriftsreif vorbereitet. Gemeinsam mit uns übernimmt die beauftragte Hausverwaltung sämtliche delegationsfähigen
Aufgaben im Rahmen der Zwangsverwalterverordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes. Das den Amtsgerichten zur Verfügung zu stellende Berichtswesen gehört natürlich dazu.

Wir arbeiten mit ausgewählten, erfahrenen und in der Kommunikation zuverlässigen Hausverwaltungen.

Dabei stimmen wir mit dem Institutszwangsverwalter bzw.Gläubiger als Auftraggeber ein Berichtswesen über die Entwicklung der Immobilie ab, das auf
den gesetzlichen Erfordernissen der Zwangsverwalterverordnung basiert und darüber hinaus weitere als Informations- und Steuerungsinstrument
geeignete Kennzahlen liefert. Nach unserer Auffassung sollte das Instrument der Institutszwangsverwaltung primär bei erheblichem absehbarem
Investitionsbedarf zur Steuerung der Mittelverwendungskontrolle Anwendung finden.

Für Zwangsverwaltungen in den Bundesländer Berlin und Brandenburg
stehen wir mit fachlich versierten, von einer Vielzahl von Amtsgerichten anerkannten Zwangsverwaltern in Verbindung. Bei der Auswahl haben wir darauf Wert gelegt, dass der Zwangsverwalter die Abstimmung mit dem betreibenden Gläubiger ernst nimmt. Somit kann der Gläubiger auch außerhalb der vom Amtsgericht festgesetzten Berichtstermine für seine Betrachtung relevante Informationen erhalten.


Kalte Zwangsverwaltung

Hier wird vom Eigentümer ein umfassender Verwaltungsauftrag an eine leistungsfähige und vertrauenswürdige Immobilienverwaltung erteilt. Die
Immobilie behält so ihre Freizügigkeit im Grundstücksverkehr, ohne dass der oft den Wert beeinträchtigende Makel der Verwertungsimmobilie erkennbar
ist. Zugleich hat der Gläubiger im Vertrag definierte Rechte, die den Handlungsrahmen der Verwaltungsgesellschaft und des Eigentümers einschränken.
Zum Schutz der Eigeninteressen des Gläubigers vor Zwangsmaßnahmen Dritter stehen Rechtsinstrumente zur Verfügung, die wir Ihnen versiert aufzeigen.
 
 
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